Heute können alle Einrichtungen, die den Schwerpunkt auf eine Erziehung in kleinen Jugendhilfeeinheiten legen, Mitglied der IKW werden, unabhängig von der Anzahl der Einheiten.
In einem klassischen Kinderhaus lebte ein Ehepaar in Hausgemeinschaft mit sechs bis acht aufgenommenen Kindern. Die Gesamtzahl sollte mit den eigenen Kindern nicht mehr als acht sein.
Heute ist das Angebot differenzierter und es gelten für die ikw-Mitglieder folgende von der ikw entwickelte allgemeine Standards, die auch von den Neumitgliedern erfüllt sein sollen:
- kleine Einheiten der Jugendhilfe
- wirtschaftliche Selbständigkeit der Trägers
- Mitteilung der aktuellen Leistungsbeschreibung(en), Qualitätssicherungsvereinbarung und Konzeption(en)
- personelle Umsetzung der Leistungsbeschreibung
- Supervision/ Beratung der Einheiten (regelmäßig)
- Dokumentation lt. Leistungsbeschreibung
Mitteilung an ikw bei Betriebsprüfung durch das Landesjugendamt
Hinzu kommen folgende spezielle Standards für Kinderhäuser und Erziehungsstellen:
- Wohnen in einem Haus
- familiale Lebensgemeinschaft
- Elternrolle
- kontinuierliche Bezugspersonen
Bei sonstigen Wohnformen gelten folgende spezielle Standards:
- klein, überschaubar
- Wechseldienst
- personelle Konstanz der leitenden Mitarbeiter
Die ikw empfiehlt weiterhin:
- pädagogische Mitarbeiter von außen einzustellen
- regelmäßige Teamsitzungen
- Fortbildung der Mitarbeiter
- Hauskonferenzen
- persönliche Freiräume der im Haus lebenden Bezugspersonen
- eigenes Zimmer für jedes Kind
- den Kontakt zum Landesjugendamt halten
Bei Interesse zur Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag an die Geschäftsstelle der ikw zu richten. Dem Antrag beizufügen ist die Leistungsbeschreibung und ggf. die Konzeption.
Auf der nächsten Mitgliederversammlung erhält die anfragende Einrichtung dann die Möglichkeit sich vorzustellen und über den Antrag wird im Anschluss daran von den Mitgliedern entschieden.